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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Richter Gebäudetechnik

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Richter Gebäudetechnik, insbesondere für:
   •    Innenreinigung
   •    Außenreinigung
   •    Fenster- und Glasreinigung
   •    Fassadenreinigung
   •    Dachrinnenreinigung
   •    kleinere Dacharbeiten (nach vorheriger Absprache)

Die Leistungen richten sich an Privat- und Gewerbekunden.
Mit der Buchung oder Beauftragung akzeptiert der Kunde diese AGB.

2. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang wird vorab mit dem Kunden abgestimmt.

Nicht Bestandteil der Leistungen sind:
   •    Elektroarbeiten
   •    haustechnische Reparaturen
   •    umfangreiche Dachdeckerarbeiten (z. B. Neueindeckung, Sanierungen)

Dacharbeiten werden nur in kleinem Umfang durchgeführt und müssen individuell vereinbart werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach Aufwand, Objektgröße und Zustand der zu reinigenden Bereiche.
Ein verbindlicher Preis wird dem Kunden vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt.

Zahlung erfolgt:
   •    bar nach Abschluss der Arbeiten
oder
   •    per Rechnung, zahlbar innerhalb von 7 Tagen, sofern nicht anders vereinbart.

4. Terminvereinbarung & Stornierungen

Vereinbarte Termine sind verbindlich.
   •    Stornierung bis 24 Stunden vorher: kostenlos
   •    Stornierung unter 24 Stunden oder fehlender Zugang zum Objekt:
→ Ausfallpauschale 50 % der vereinbarten Leistung

Sollten Arbeiten aufgrund von Wetter- oder Sicherheitsbedingungen nicht möglich sein, wird ein Ersatztermin vereinbart.

5. Zugang zum Objekt

Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin Zugang möglich ist (z. B. geöffnete Türen, Schlüssel, Ansprechpartner vor Ort).

Kann die Arbeit dadurch nicht durchgeführt werden, gilt dies als kurzfristige Stornierung.

6. Haftung

Richter Gebäudetechnik haftet ausschließlich für Schäden, die durch nachweislich eigenes Verschulden entstanden sind.

Keine Haftung besteht für:
   •    Vorschäden
   •    altersbedingte Materialermüdung
   •    mangelhafte Bausubstanz
   •    Schäden, die aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder schlechten Substanz unvermeidbar waren
   •    Schäden, die auf unsachgemäße Vorarbeiten anderer zurückzuführen sind

Schadensmeldungen müssen unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten erfolgen.
Später gemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden, da eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist.

7. Reklamationen / Nachbesserung

Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
Richter Gebäudetechnik führt in diesem Zeitraum eine kostenlose Nachbesserung durch.

Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

8. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsbearbeitung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies gesetzlich erforderlich ist.

9. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Geschäftssitz von Richter Gebäudetechnik.

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